Auch wenn mir die genauen Hintergründe unbekannt sind, für mich trotzdem unfassbar: ,,Namens-Doppelgängerin soll für andere Schulden begleichen''. Obwohl sie letztendlich nur für die Verfahrenskosten aufkommen muss, ist dieser Entscheid vom Landesgericht Ried nicht nachzuvollziehen (laut Gerichts-Beitrag in der „Krone“ vom Freitag). Ein Fehlurteil, wie es nur einer Bananenrepublik würdig ist. Sehr geehrte Frau Justizministerin, hier besteht dringender Bedarf an Korrektur.
Herbert Wagner, Krems
Erschienen am Mo, 5.2.2024
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