„Vereine auflösen“

DSN-Chefin warnt vor islamistischer Gefahr

Innenpolitik
06.09.2026 19:00

Der legalistische Islamismus ist eine ernste Gefahr für unseren Rechtsstaat, sagt die Chefin der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst, Sylvia Mayer, im Gespräch mit der „Krone“. Sie fordert ein Betätigungsverbot für verfassungsfeindliche Organisationen. So könnten die vielen islamistischen Vereine, die den Staat unterwandern, aufgelöst werden.

„Krone“: Wie groß ist die Gefahr und Ausbreitung des legalistischen Islamismus in Österreich und Europa? Kann man das noch beherrschen, zurückdrängen?
Sylvia Mayer: Wir sehen, dass in Europa und auch in Österreich versucht wird, die Integration von Muslimen in westliche Gesellschaften und deren liberale Werte bewusst zu verhindern, beispielsweise indem strukturell Einfluss auf Erziehungs- oder Bildungsarbeit genommen wird. Immer mit dem Ziel, islamische Werte nicht nur als Religion einzelner, sondern als gesellschaftliche Werte des Zusammenlebens zu etablieren. Die liberal-demokratische Gesellschaftsordnung wird somit als unvereinbar mit einer umfassenden islamischen Lebensführung von Muslimen dargestellt. Dies stellt eine langfristige und nachhaltige Gefahr für den demokratischen Rechtsstaat dar. 

Gibt es einen „Plan“, wie man als Sicherheitsbehörde damit umgeht?
Wir können dem legalistischen Islamismus begegnen, indem wir Bewusstsein für die Aktivitäten und Ideologien der Akteure schaffen und das dahinterliegende Wertemodell offenlegen. Gesamtgesellschaftlich ist noch stärkere Integration der Schlüssel. Eine Identität als Demokrat und Muslim gleichermaßen muss das Ziel sein. Aufgabe der Sicherheitsbehörden in diesem Feld ist es, Entscheidungsträgern über entsprechende Entwicklungen, die ein sicherheitspolitisches Risiko darstellen, zu informieren, damit entsprechende Maßnahmen gesetzt werden können.

Sylvia Mayer richtet deutliche Warnung an die Politik.
Sylvia Mayer richtet deutliche Warnung an die Politik.(Bild: APA/GEORG HOCHMUTH)

Welche rechtlichen Instrumente brauchen Sie, um den legalistischen Islamismus wirkungsvoll zu bekämpfen?
Ein wirkungsvoller Schritt wäre, Vereine, die gegen die verfassungsrechtliche Ordnung verstoßen auch entsprechend auflösen zu können. Ebenso ist das Rechtsinstrument des Betätigungsverbots verfassungsfeindlicher Organisationen zu diskutieren – hier kennt Österreich aktuell nur das Verbot bestimmter Symbole. 

So sieht das Leben in einem Kalifat aus.
So sieht das Leben in einem Kalifat aus.(Bild: AFP/SANAULLAH SEIAM)

Wie gehen andere Länder damit um? Sind die vielleicht schon weiter als Österreich? Kann man sich etwas abschauen?
Solche gesetzlichen Bestimmungen, wie ich sie genannt habe, sind in Deutschland beispielsweise gegeben. 

Müssen auch auf EU-Ebene etwas geschehen?
EU-weite Regelungen sind selbstverständlich zu begrüßen, beispielsweise die Sanktionierung von Personen oder Organisationen, die im legalistischen Islamismus aktiv sind.

Gibt es Kooperationen und wie sieht das aus?
Im Bereich des legalistischen Islamismus ist insbesondere auch die Zusammenarbeit mit der Wissenschaft ein wichtiger Baustein bei der Bekämpfung des Phänomens.

Es gibt Vereine, die Eltern anbieten, die Strafen zu bezahlen, wenn sie ihre Töchter mit Kopftuch in die Schule schicken. Kann man gegen solche Vereine vorgehen? Kann man sie verbieten und wäre es sinnvoll, sie zu verbieten?
Ein Verein kann behördlich dann aufgelöst werden, wenn er gegen Strafgesetze verstößt oder wenn er seinen statutenmäßigen Wirkungsbereich überschreitet. Dies ist durch die Vereinsbehörden in Einzelfällen zu prüfen.

Warum ist bei der Operation Luxor, bei der 2020 etwa 930 Polizisten österreichweit Wohnungen und Vereinseinrichtungen von rund 70 mutmaßlichen Islamisten stürmten, nichts herausgekommen?
Hierbei handelt es sich weiterhin um ein laufendes Ermittlungsverfahren. Es zeigt aber genau die Problematik auf: Die Ermittlungshandlungen sind dann erfolgreich, wenn einzelnen Personen der Verdacht von schwerwiegenden Straftaten, wie die Mitgliedschaft in terroristischen Organisationen oder Terrorismusfinanzierung, nachgewiesen werden kann. Die Einführung des Straftatbestandes des § 247b StGB – Religiös motivierte extremistische Verbindung – war ein wichtiger Schritt, kam für dieses Ermittlungsverfahren jedoch zu spät. Über eine Ausweitung dieses Tatbestandes müsste man meines Erachtens ebenso diskutieren.

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