Ein Mann hielt 50 (!) Hunde im Keller unter schrecklichen Verhältnissen gefangen, einige Tiere verendeten, weil sie nicht ausreichend mit Futter und Wasser versorgt wurden. Dazu kommen noch Straftaten wie Hundekämpfe, Waffen-, Suchtgift- und Falschgeldbesitz sowie gefälschte Urkunden. Allein für diese brutale Tierquälerei wäre die Verurteilung zu zwei Jahren unbedingter Haft möglich. Das Gericht verurteilte den Tierquäler zwar zu 24 Monaten Gefängnis, aber nur zu acht Monaten „unbedingt“ - und fünf Monate U-Haft werden – so quasi als „Skonto“ – von dieser „Strafe“ auch noch abgezogen. Nur mit dieser kurzen Haft wurde dieser Mann bestraft.
Franz Weinpolter, per E-Mail
Erschienen am Do, 1.2.2024
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