Der VfGH hat, auf Betreiben der burgenländischen Landesregierung, die Übergangsfrist für die Beseitigung von Vollspaltenböden in der Schweinezucht – die bis 2040(!) gelten sollte – aufgehoben. Damit darf darauf gehofft werden, dass den armen Schweinen schon bald diese Tierquälerei erspart bleibt. Die Schweine haben es verdient, dass diese Qual ein Ende nimmt! PS: Wann wird endlich auch das Schächten von „Nutztieren“ verboten?
Franz Weinpolter, per E-Mail
Erschienen am Mi, 17.1.2024
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