Immer wieder wird in den Medien von Wirtschaftskammerfunktionären der Arbeitskräftemangel (besonders im Gastgewerbe und der Tourismusbranche) beklagt, und eine Aufstockung des Gastarbeiterkontingents aus Drittländern wird verlangt. Diesem Manko könnte man gezielt entgegenwirken – durch das Senken der gesetzlichen Hürden zur Arbeitsaufnahme von Asylwerbern und Ukraineflüchtlingen. Eine solche Maßnahme hätte die Vorteile, dass man zum einen damit das Sozialsystem entlasten würde und zum anderen weniger Arbeitskräfte aus Drittländern benötigen würde.
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