Peter Filzmaier erkennt ganz richtig, dass in der Europäischen Menschenrechtskonvention im Artikel 11 das Streikrecht verankert ist. Seltsam ist, dass in der EMRK das Gegenteil nicht vorkommt. In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte steht im § 20, Absatz 2, dass niemand dazu gezwungen werden darf, einer Vereinigung anzugehören. Die Streiks derzeit werden aber auch von der Arbeiterkammer mitgetragen. Ich als Person, die keine Wahl hat, streike also ein bisschen mit. Zwangsweise.
Reinhold Sulz, Wien
Erschienen am Do, 14.12.2023
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