Schlachttiere dürfen „nur“ noch neun Stunden unterwegs sein, und Tiere die aus irgendwelchen anderen Gründen transportiert werden, sollen maximal 21 Stunden im Fahrzeug verbringen. So schaut die „humane“ Erneuerung im EU-Tierschutzgesetz aus. Ich würde den Damen, den Herren und etwaigen (anderen Geschlechtern) in Brüssel empfehlen, sich in einem Container, aneinandergepfercht 21 Stunden von einem Lkw durchs Land kutschieren zu lassen, und wenn sie danach noch gute Laune haben, sind sie prädestiniert, über derartige „Verbesserungen“ abzustimmen. PS: Traurig, wenn Geld und Gier bei Menschen das Gefühl für andere Lebewesen verdrängen.
Josef Pratsch, Angern
Erschienen am Do, 14.12.2023
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