Das Wiener Landesgericht hat einen Strafantrag wegen des Verdachts der schweren Sachbeschädigung gegen Klimaaktivistin Anja Windl sowie einen weiteren 31-jährigen Klimaschützer zurückgewiesen. Die Aktivisten hatten Uranin in den Brunnen geschüttet, worauf sich das Wasser grün verfärbte, der Sachschaden beträgt ca. 800 Euro. Doch das Verfahren wurde eingestellt. Man folge dem Beschluss des Gerichts, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft der APA. Also darf man daraus entnehmen, dass jedermann Uranin in den Brunnen schütten und nicht mehr als 800 Euro Sachschaden verursachen darf. Solche Gerichtsbeschlüsse braucht unser Land, das schützt uns vor diesen Chaoten. Ein Dankeschön an die Justiz. (PS: Ob man dem eine gewisse Parteizugehörigkeit entnehmen kann, kann ich nicht beurteilen.)
Josef Anglberger, Parz
Erschienen am Do, 17.8.2023
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