Der Prozesstermin gegen den ehemaligen Burgschauspieler Florian Teichtmeister wegen Besitzes von umfangreichem Material mit bildlichen Darstellungen von Kindesmissbrauch (§207a StGB) ist wegen Erkrankung des Angeklagten geplatzt. Teichtmeister hätte sich am Mittwoch am Wiener Landesgericht verantworten müssen. Rechtsanwalt Rami – ein ausgewiesener Medienrechts-Experte – ersuchte darum, von Spekulationen über die möglichen Hintergründe zur geplatzten Verhandlung Abstand zu nehmen. Warum wundert uns das nicht, hoffentlich ist er bald wieder verhandlungsfähig.
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