Frau Stocker beschwert sich in der Ausgabe vom 6. 1. 23 über das Bezahlen von Doppelgebühren, wenn man im Sommer einen Zweitwohnsitz in einem Kleingarten bewohnt. Mein Mann und ich sind in derselben Situation, zahlen seit Jahren für die vier Sommermonate doppelte Gebühren. Mich würde sehr interessieren, wieweit diese Regelung des ORF rechtlich zulässig ist bzw. ob sich ein Anwalt fände, der diesen Zustand näher beleuchten würde. Es gibt sicher sehr viele Menschen, die von dieser Abzocke betroffen sind. Sollte dieser Zustand rechtlich nicht einwandfrei sein, könnte ich mir eine Sammelklage vorstellen. Nur eine Idee, ich bin kein Jurist.
Mag. Dr. Gerda Zeidler, Wien
Erschienen am Mi, 11.1.2023
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