Dass die Supergagen der Manager nicht nur von der AK kritisiert werden, versteht sich von selbst. Außerdem hat kaum ein Manager bei Fehl-entscheidungen Konsequenzen zu befürchten, außer dass eventuell der zusätzliche „Erfolgsbonus“ ausgesetzt wird. Anders beispielsweise bei einem Kranführer: Wenn der durch Unachtsamkeit mit seinem Krankübel das Baugerüst ramponiert, wird dies sehr wohl arbeitsrechtlich und eventuell strafrechtlich verfolgt. Auf jeden Fall steigt er mit seiner Handlung nicht in den Aufsichtsrat seiner Firma auf.
Engelbert Huber, Eberstalzell
Erschienen am Mi, 11.1.2023
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