Nachdem viele Kinder in einer Salzburger Volksschule mit dem falschen Vakzin geimpft worden sind (HPV statt Vierfach-Impfung gegen Polio, Diphtherie, Tetanus und Keuchhusten), wird seltsamerweise nur davon gesprochen, dass eine Mitarbeiterin der Schulärztin den falschen Impfstoff vorbereitet hätte. Keine Rede davon, dass die Endverantwortung immer beim Arzt liegt. Er hat, gesetzlich festgelegt, zu kontrollieren, welches Medikament am Patienten zum Einsatz kommt. Und er hat auch die alleinige Verantwortung dafür. Da anzunehmen ist, dass die betreffende Ärztin keinerlei Kontrolle durchgeführt hat, ist sie zu 100% verantwortlich und, da ein Gesetz verletzt wurde, auch rechtlich zu belangen. Da die Eltern nur einer Impfung mit dem Vierfach-Impfstoff zugestimmt hatten, liegt hier eine mehrfache fahrlässige Körperverletzung vor, unabhängig davon, ob Schäden auftreten oder zu erwarten sind. Der Versuch, für eigenes Versagen stets ein Bauernopfer zu suchen, ist in Sozialberufen besonders hoch.
Herbert Schlemmer, Mistelbach, Dipl. Gesundheits- und Krankenpfleger
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