Bundespräsident Van der Bellen hielt seine traditionelle Rede zum Nationalfeiertag. Wie erwartet, sprach der Bundespräsident auch die österreichische Neutralität an. Allerdings sprach er von „unserer immerwährenden militärischen Neutralität“. Im Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität Österreichs heißt es in Art. I Abs (1) aber: „...erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität...“ Da steht nichts von „militärischer Neutralität“. Das Verfassungsgesetz beinhaltet nur die „immerwährende Neutralität“ und keine andere. Das hätte(n) eigentlich auch der Bundespräsident (und der Außenminister und einige andere Regierungsmitglieder und Parlamentarier) gefälligst zur Kenntnis zu nehmen. Herr Van der Bellen sieht sich ja als Hüter der Verfassung. Mit diesem Ausflug in eine im Gesetz nicht vorhandene „militärische Neutralität“ soll wohl die schon lange nicht mehr neutrale Haltung Österreichs im Ukraine-Konflikt gutgeheißen werden, denn Österreich hat längst Partei ergriffen. Das betrifft auch sein eigenes Verhalten. Wenn diese im Gesetz nicht existierende „militärische Neutralität“ zu den Prinzipien Österreichs zählt, dann hat Österreich entweder keine Neutralität mehr – oder keine Prinzipien.
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