In einem von der Politik aufgeblasenen Prozess wegen einer Asylwerberunterkunft gegen den NÖ-Landesrat Waldhäusl von der FPÖ und seine Mitarbeiterin wurde jetzt das Urteil gefällt: Freispruch für beide Angeklagten; nicht rechtskräftig. Worum ging es eigentlich? Im November 2018 wurden 16 jugendliche Asylwerber, großteils vorbestraft wegen verschiedener Delikte – also keine unmündigen, unschuldigen Kinder, als die sie gerne dargestellt wurden –, in eine Asylwerberunterkunft nach Drasenhofen verlegt. Diese Unterkunft war auf drei Seiten – nicht rundum, soweit ich mich an einen Artikel und Fotos erinnern kann – mit Bauzaun-Elementen und obenauf mit Stacheldraht versehen. Es waren auch Security-Leute vor Ort. Und trotzdem rissen einige der dort untergebrachten Jugendlichen aus. Es wurde jedenfalls ein großer politischer Skandal daraus fabriziert, und einer der Jugendlichen erstattete Anzeige. Es hieß ursprünglich als rechtskräftige Entscheidung: „Die Internierung der Jugendlichen war daher illegal.“ Und jetzt gab es also als nicht rechtskräftige Urteile Freisprüche mit der Begründung, dass die Einrichtung per se nicht ungeeignet gewesen sei und die Leistungen an die Jugendlichen gegeben waren. In einer Zeitung von Anfang Februar 2022 kann man lesen, dass von den 16 damaligen Jugendlichen zwei abgeschoben wurden, von vier der Aufenthaltsort unbekannt ist, je einer in Deutschland und Frankreich lebt und die Restlichen weiterhin in Österreich sind.
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