Was soll da bitte noch fahrlässig sein, wenn jemand stark alkoholisiert und mit überhöhter Geschwindigkeit andere Straßenbenützer tötet? Das Risiko, dass dabei andere schwer zu Schaden kommen können, wird bewusst vorsätzlich einkalkuliert und hat daher mit Fahrlässigkeit nichts mehr zu tun. Würde man dies bei Anklage anders bewerten, würden für derartige Straftaten angemessene Strafen auch möglich sein. 6 Monate unbedingte Haft für rücksichtslose Straßenbenützer sind weder angemessen noch abschreckend und ein Hohn für die Hinterbliebenen!
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