Könnte mir, bitte, einmal jemand schlüssig erklären, warum ich beim Friseur oder anderen körpernahen Dienstleistern nun abermals keine Maske mehr brauche, ich jedoch dann, wenn ich alleine unterwegs bin und nur kurz im Supermarkt, wo ich Abstände einhalten kann, etwas besorgen möchte, diese sehr wohl verwenden muss? Der Verweis auf vulnerable Gruppen zählt da nicht, denn die müssen ja auch zum erwähnten Friseur gehen und können auch eigenverantwortlich weitergehende Schutzmaßnahmen ergreifen, etwa mit Einkauf bevorzugt zu Randzeiten. Hinterfragenswert ist auch, dass die neue Verordnung nun bis 8. Juli gelten soll, während die vorhergehende auf drei Wochen befristet war, und obwohl auch die Influenza-Saison in Mitteleuropa Mitte April endet. Auch die Höchstgerichte öffentlichen Rechts sollten sich daher einmal ansehen, inwieweit es noch plausibel und verhältnismäßig erscheint, dass die Österreicher vom Gesundheitsministerium unentwegt und am Parlament vorbei mit kuriosen und widersprüchlichen Verordnungen sekkiert werden, während alle Nachbarländer nach und nach zur Normalität zurückkehren.
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