Nach sechsjähriger Bearbeitung eines Asylantrags wird jetzt ein fünfzehnjähriger Jugendlicher, der sich integriert hat, die deutsche Sprache erlernt und hier schon eine Heimat gefunden hat, abgeschoben. Und wo ist unser Bundespräsident, der diesbezüglich ein Machtwort gegen unfähige Beamte sprechen könnte? Es ist eine Frechheit sondergleichen, unschuldige Menschen nach so vielen Jahren in ihre ursprüngliche Heimat zurückzuschicken! Ein Asylantrag darf nicht länger als maximal ein Jahr für eine Bearbeitung dauern! Aber kriminelle Zuwanderer schiebt man nicht ab, die werden von uns Steuerzahlern durchgefüttert.
Robert Lehmann, Wien
Erschienen am Fr, 18.2.2022
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