Es ist unverständlich, dass sich die Justiz nicht des Falles Hebein – ehemalige grüne Vizebürgermeisterin in Wien – annimmt. Immerhin hat die Dame Hunderttausende Euro in den Sand bzw. in eine Gürtel-Badewanne gesetzt. Es handelt sich um Steuergeld, mit dem verantwortungslos umgegangen wurde. Ob fahrlässige Krida oder gar Veruntreuung – das sollte sich die Korruptionsstaatsanwaltschaft auch einmal ansehen.
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