Bei der Parlamentssitzung am 22. 9. haben vier Fraktionen einen Entschließungsantrag gestellt: Der Nationalrat möge beschließen, die Bundesregierung solle angehalten werden, die infrage kommenden Ministerien zu beauftragen, dass vom Ibiza-Ausschuss zurückgestellte Akten ordnungsgemäß aufbewahrt werden müssen und nicht vernichtet werden dürfen. Dieser Antrag wurde im Parlament mit Stimmen der Regierungsparteien abgelehnt. Für mich hört sich diese Abstimmung so an, dass Akten gesetzlich vernichtet (geschreddert) werden dürfen oder sollen! Welche Ungeheuerlichkeiten müssen in diesen Akten stehen, wenn zumindest ein Teil der Regierung vor einer möglichen Veröffentlichung solchen Bammel hat? Wahrscheinlich werden sich Kurz & Co. wieder auf Hintanhaltung von Unterstellungen und Verletzung von Persönlichkeitsrechten berufen. Die Öffentlichkeit hat aber ein Anrecht darauf zu erfahren, welche Brisanz dort zu finden wäre.
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