Zur Forderung des Klimavolksbegehrens „Energie- und Verkehrswende“ möchte ich anmerken, dass eine diesbezügliche nationale Änderung gar nichts bringt. Diese Forderung müsste die gesamte EU betreiben, man denke nur an den europaweiten Transitverkehr – vor allem auf unseren Autobahnen von Nord nach Süd und von Ost nach West – gegen den wir uns laut EU-Recht gar nicht wehren können und dürfen! Und noch etwas, das Recht auf „Klimaschutz in der Verfassung“ würde für die Bevölkerung sehr teuer werden, denn es kann dann auch in wirtschaftlich schlechten Zeiten, wie wir sie derzeit – Pandemie-bedingt – erleben, keine Ausnahmen geben. Das kleinste Vergehen würde mit „Verfassungsbruch“ geahndet! Wollen wir das wirklich? Da bei uns die Klimadiskussion sowieso allein über das Thema Energie (Benzin, Diesel, Heizöl, Elektrizität usw.) geführt wird, stellen Sie sich vor, liebe Leser, was der VfGH mit Klimasündern tun wird – richtig, er pocht auf den Klimaschutz in der Verfassung und „verurteilt“ sie! Die EU ist erst recht keine Hilfe, weil sie gerade beim sog. CO2-Fußabdruck ein zweischneidiges Schwert darstellt: Man will eine Billion Euro in Klima-Projekte investieren, aber den schädlichen Mercosur-Vertrag hat man nicht gestoppt, und auch den oben erwähnten Transitverkehr quer durch Österreich und quer durch ganz Europa – auch Lebendviehtransporte – will man nicht drosseln.
Mag. A. Bürger, per E-Mail
Erschienen am So, 14.3.2021
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