Das freie Wort

Öffnung der Gastronomie

Bekanntlich soll die Gastronomie – Wirte und Cafés – mit 15. März öffnen. Dazu ist für die Gäste ein Test, gültig für 48 Stunden, nötig. Viele meiner Freunde und Bekannten sind Stammgäste in verschiedenen Gastronomiebetrieben. Es stellt sich nun die Frage, ob man dann alle 2 Tage zum Test muss. Es müsste doch ausreichen, wenn einmal in der Woche zum Test „angetreten“ werden muss. Ist der Wirt oder Kellner wie bisher z. B. der Friseur verpflichtet, jeden Gast zu kontrollieren? Es ist wohl vorprogrammiert, dass sich dann mehr Leute testen lassen, da der Selbsttest für die Gastronomie ungültig sein soll. Es ist zwar von Vorteil, wenn mehr Leute zum Test in die Apotheke oder zur Teststraße kommen. Andererseits würde es zur Anmeldung für den Test zu längeren Wartezeiten, speziell in den Landgemeinden, kommen.

Josef Lechner, Bischofshofen

Erschienen am Do, 25.2.2021

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