In Österreich gibt es derzeit keine Impfpflicht. Es ist auch eher zu bezweifeln, dass eine Impfpflicht mit einfachem Gesetz eingeführt werden könnte. Denn dagegen spricht das verfassungsrechtlich geschützte Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Allerdings könnte eine Impfpflicht mit einem Verfassungsgesetz eingeführt werden, wofür aber eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat erforderlich wäre. Aber selbst wenn eine Impfpflicht gegen das Corona-Virus nicht beschlossen werden sollte, besteht doch die Möglichkeit, eine indirekte Impfpflicht dadurch einzuführen, dass gewisse Berechtigungen wie Teilnahme an Veranstaltungen, Flugberechtigungen etc. von dem Vorhandensein einer Impfung abhängig gemacht werden. Vor allem Fluggesellschaften haben diesbezüglich schon untereinander Kontakt aufgenommen. Hierzu muss allerdings aus verfassungsrechtlicher Sicht gesagt werden, dass derartige Einschränkungen gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen dürften, was bedeuten würde, dass derartige Anordnungen angefochten werden und dass von Betroffenen allenfalls Schadenersatzansprüche erhoben werden könnten. Das Problem dabei ist, dass Geimpfte und Nichtgeimpfte gleichermaßen Keimträger sein und das Virus damit weiterverbreiten können. Die Impfung schützt nämlich nur den Geimpften selbst vor der Erkrankung, bewirkt aber nicht, dass er nicht Keimträger sein könnte. Das Argument, das für die Nichtzulassung von Ungeimpften vorgebracht wird, dass diese nämlich andere Teilnehmer der Veranstaltung oder des Fluges anstecken könnten und dass man dem vorbeugen muss, ist daher nicht schlüssig, weil ebenso wie Ungeimpfte auch Geimpfte eine Ansteckung bewirken können. Für die anderen Veranstaltungsteilnehmer bzw. Mitreisenden macht es keinen Unterschied, ob sie von einem Geimpften oder von einem Ungeimpften angesteckt werden. Eine unterschiedliche Behandlung der beiden Personengruppen bei den Zulassungen zu Veranstaltungen und Flugreisen würde daher aller Voraussicht nach gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Also ist sowohl ein direkter als auch ein indirekter Impfzwang betreffend das Corona-Virus, was ja derzeit vielfach angedacht wird, nicht ohne Problematik.
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