Herrn Krügers einziges Argument in seinem Leserbrief ist die Sippenhaft. Weil der Mann von Frau Hohenecker etwas Verfängliches gepostet hat, ist sie mitschuldig. Er geht mit keinem Wort auf die Verhandlungsführung oder die Urteilsbegründung ein. Alleine das disqualifiziert seinen Standpunkt. Die Verhandlungsführung wurde von allen Beteiligten (inklusive der Anwälte der Beschuldigten) als vorbildlich bezeichnet, und die Urteilsbegründung wurde durch die Bank von Experten als nachvollziehbar und sehr kompetent bewertet. Das sind die Fakten. PS: Herr Krüger ist doch ein ehemaliger Parteifreund und Regierungskollege von Herrn Grasser. Kann es sein, dass dadurch sein Blick etwas getrübt ist?
Andreas Laszakovits, per E-Mail
Erschienen am Fr, 11.12.2020
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