Ich beziehe mich auf den Leserbrief von Herrn Josef Riegler, erschienen am 31. Oktober. Herrn Riegler muss ich im ersten Teil seines Leserbriefes korrigieren. Herr Riegler bejammert, dass bei Pensionsantritt das 13./14. Gehalt nur anteilig ausbezahlt werden. Ist aber logisch so. Denn für die Aktivzeit bis zur Pensionierung wird ja auch das 13./14. anteilig ausbezahlt. Somit schließt sich der Kreis wieder. Dass die erste Pensionserhöhung ausfällt, halte ich auch für nicht richtig. Soweit mir bekannt ist, gibt es dazu bereits ein Klagsverfahren.
Ing. Mag. Rudolf Korbuly, Baden
Erschienen am Do, 5.11.2020
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