Dr. Wallentin und Dr. Woltron widmen sich in ihren Beiträgen in der „Krone“ vom 4. Oktober dem Migrations- und Flüchtlingsthema und kommen übereinstimmend zu ähnlichen Schlussfolgerungen. Interessant ist tatsächlich die Frage, warum man ohne Papiere zwar einreisen darf, aber nicht abgeschoben werden kann. In jedem Staat der Welt benötigt man bei der Einreise gültige Papiere, und von Arbeitsmigranten fordert man darüber hinaus noch ein Leumundszeugnis. Und wie Asylansprüche ohne Dokumente, ohne Identität, ohne Altersnachweis und ohne Herkunftsbeleg einwandfrei geprüft werden können, ist überhaupt rätselhaft und grenzt für mich an Hellseherei. Vielleicht sollte man für „Staatenlose“ eigene Aufenthaltszentren spezifizieren, in denen sie so lange bleiben dürfen, bis ihnen einfällt, wer sie sind, woher sie kommen, wie alt sie sind und wo ihre Papiere sind.
Mag. Martin Behrens, Wien
Erschienen am Mi, 21.10.2020
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