Die Kelsen-Verfassung von 1920 hat vier Grundprinzipien, das demokratische, republikanische, bundesstaatliche und rechtsstaatliche, wo der Gewaltentrennung eine besondere Rolle zukommt. Dass Letztere durch die Parteibuchwirtschaft oft unterlaufen wird, ist ein trauriges Faktum, kann aber die Verdienste von Hans Kelsen nicht schmälern. Da sich Rot und Schwarz 1920 bezüglich der Rolle des Bundespräsidenten nicht anders einigen konnten, bekam dieser nur repräsentative Kompetenzen. Durch seine Volksnähe brachte es der blaue Präsident Michael Hainisch (1920 bis 1928) trotzdem zu großer Popularität. Um den zunehmenden diktatorischen politischen Tendenzen entgegentreten zu können, wollte der blaue Bundeskanzler Johann Schober die Position des Bundespräsidenten stärken. Er erreichte 1929 auch die Zustimmung der Großparteien zu einer Verfassungsänderung mit der Volkswahl des Präsidenten und wichtigen Kompetenzen, vor allem in Krisensituationen. Da sich aber weder Bundeskanzler Dollfuß noch Präsident Miklas (1928 bis 1938) an die Bundesverfassung hielten, kam es 1933 zur Ausschaltung des Parlaments sowie des Verfassungsgerichtshofes und zur Diktatur des Austrofaschismus. So war die erste Volkswahl des Präsidenten Körner erst 1951! Das Lob für unsere Verfassung durch Van der Bellen während der Regierungskrise 2019 und die Medien verdienen Kelsen und Schober!
Prof. Dr. Josef Pasteiner, Wr. Neustadt
Erschienen am Fr, 2.10.2020
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