Ein kleiner Bericht in der „Krone“ sorgt für Verwunderung. Die Staatsanwaltschaft hat überraschend alle Ermittlungen in der Causa KH Nord eingestellt. Es sei kein Anfangsverdacht gegeben. Warum sollte es bei einer Kostenüberschreitung von 500 Millionen Euro einen Anfangsverdacht geben? Beim KH Nord sind doch 500 Millionen „gleich ausgegeben“. Nur zum besseren Verständnis: Ein Anfangsverdacht liegt vor, wenn aufgrund bestimmter Anhaltspunkte angenommen werden kann, dass eine Straftat begangen worden ist. Das bedeutet, es muss ein hinreichender Anlass (aufgrund bestimmter, jedenfalls nachprüfbarer oder widerlegbarer Anhaltspunkte) für die Annahme einer Straftat gegeben sein. Als „normaler Bürger“ würde man doch sagen, dass eine Kostenüberschreitung von 500 Millionen Euro für die Annahme einer Straftat ausreichend ist.
Gerhard Forgatsch, Wien
Erschienen am Do, 13.8.2020
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