Der renommierte Bestseller-Autor und Rechtsanwalt Tassilo Wallentin trifft wie immer den Nagel auf den Kopf und spricht wohl dem überwiegenden Teil der Bevölkerung aus der Seele, wenn er fordert, dass der EuGH aufgrund der wiederholten Fehlurteile gestoppt werden muss. Der EuGH mit Sitz in Luxemburg ist das oberste Rechts sprechende Organ der EU. Bekanntlich werden von jedem EU-Land zwei Richter ernannt, sodass man erwarten dürfte, dass die nationalen Interessen der Mitgliedsländer in gleicher Weise berücksichtigt werden; dem ist aber nicht so. Es ist daher mehr als verständlich, dass dem EuGH hauptsächlich vorgeworfen wird, er würde das Unionsrecht in unzulässiger Weise auf nationale Rechtsfelder ausdehnen und somit die Kompetenzen überschreiten. Tassilo Wallentin zitiert den ehemaligen deutschen Bundespräsidenten und Verfassungsrichter Prof. Roman Herzog, der Folgendes eröffnet: „Der EuGH entzieht mit immer erstaunlicheren Begründungen den Mitgliedsstaaten ureigene Kompetenzen und greift massiv in ihre Rechtsordnung ein. Er ignoriert bewusst und systematisch die abendländische richterliche Rechtsauslegung, übergeht den Willen des Gesetzgebers oder verkehrt ihn gar ins Gegenteil und erfindet Rechtsgrundsätze. Der EuGH muss gestoppt werden.“ In der letzten Sonntagsausgabe der „Krone“ zeigt Wallentin einige Fehlurteile auf, wonach Teile des sogenannten „Dublin-Abkommens“ ausgehebelt und Entscheidungen zugunsten der EU, aber zum Schaden Österreichs gefällt werden. Diese Fehlurteile sind offenbar der unseligen Asylpolitik der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel geschuldet. Der Bestseller-Autor Wallentin empfiehlt daher vorausblickend unserer Regierung, dass sie auf eine Änderung des EU-Asylsystems „Dublin-III-Verordnung“ drängen soll, zumal die EU-Kommission dazu bereit wäre. Wahrscheinlich bleibt es nur ein Wunschtraum, dass die Grün-Türkis-Regierung zur Rettung der abendländischen Interessen und Kultur, zusammen mit gleichgesinnten Staaten, in ernst zu nehmende Verhandlungen eintritt.
Peter Puster, Feldkirchen bei Graz
Erschienen am Di, 21.1.2020
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