Es hat sich herumgesprochen, dass die Bayern angeblich 1790 Migranten nicht einreisen ließen und sie nach Oberösterreich zurückgeschickt haben. Dann hat auch Österreich das Recht, die von Deutschland zu uns zurückgeschickten Migranten in jenes Land zurückzuschicken, aus dem sie zu uns gekommen sind. Denn: Wer österreichischen Boden betritt, befand sich zuvor schon in einem „sicheren EU-Land“ oder in der Schweiz. Es gibt keinen Grund, nach Österreich zu „fliehen“ und daher auch keinen Anspruch auf „Asyl“ in Österreich. PS: Laut Genfer Flüchtlingskonvention besteht für niemanden ein Recht auf Migration in ein Land seiner bzw. ihrer Wahl. Alles klar?
Heinz Hoffberger, Hörsching
Erschienen am Sa, 21.12.2019
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