Auch für Flüge innerhalb des Schengenraumes wird auf Flughäfen das Vorzeigen des Reisepasses oder eines gleichwertigen Personaldokuments verlangt. Und dies, obwohl innerhalb des Schengenraumes an sich Reisefreiheit (ohne Kontrolle) vorgesehen ist. Das zeigt, dass für die Reisefreiheit aufgrund von Sicherheitsbedenken doch Beschränkungen möglich sind. Warum also sollte man nicht auch bei anderen Grenzübertrittsstellen (Straßen, Autobahnen) analoge Kontrollen durchführen dürfen? Und zwar so, dass analog zu Flughäfen getrennte Fahrspuren für EU-Bürger und für Nicht-EU-Bürger eingerichtet werden? Welche weiteren Kontrollmaßnahmen dann in der Folge durchzuführen wären, das müsste sich aus eventuell erkennbaren Verdachtsmomenten ergeben. Die zu erwartende neue Situation auf dem Gebiet der Migration – eine neue Migrationswelle kündet sich an – würde auch neue, zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Migration erfordern. Warum nicht auch diese?
Dr. Peter F. Lang, Wien
Erschienen am Mi, 6.11.2019
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