Nach der geschlagenen Nationalratswahl beginnen die Gespräche über mögliche Koalitionen. Kaum zu erwarten, dass diese schnell abgeschlossen sind und die neue Regierung bald steht. Möglicherweise bekommt unser Land eine Regierung, die durch Personen gebildet wird, welche bis vor Kurzem weder im Parlament noch in sonstigen höheren politischen Funktionen tätig waren. Die möglichen neuen Minister und Staatssekretäre werden durch ihre Parteien nominiert, und kaum jemand erfährt, was den Nominierten für diese besondere Funktion befähigt. Es ist völlig unverständlich, warum vor der Bestellung im Parlament kein öffentliches Hearing stattfindet, bei dem sich die oder der angehende Funktionsträger/in vorstellt und ihre/seine politischen Ziele präsentiert. Auch die wirtschaftliche Situation, mögliche Interessenskollisionen und Mitgliedschaften in Vereinen oder Gruppierungen wärenoffenzu legen. Das parlamentarische Hearing wäre ein Zeichen der politischen Öffnung und Mitbeteiligung der Bürger, dem die vorgeschlagene und künftige Staatsführung nicht einfach verordnet wird. Der sich im Hearing präsentierende künftige Spitzenfunktionär hätte die Möglichkeit, nicht nur die verordnete politische Parteilinie präsentieren zu müssen, sondern auch seine ganz persönlichen Absichten und Themenschwergewichte darzustellen. Sollte dabei erkennbar werden, dass Zweifel an der Befähigung des Nominierten bestehen, muss es die Möglichkeit der Ablehnung geben. Wer nun anführt, das alles sei nicht möglich oder zumutbar, dem sei der Blick nach Brüssel angeraten. Die nominierten künftigen EU-Kommissare haben sich im Europäischen Parlament in einem Hearing zu präsentieren und werden dann von diesem genehmigt oder abgelehnt. Im Vorfeld dieses Verfahrens wurde bereits zwei der nominierten Kandidaten vom Rechtsausschuss die Zulassung zum Hearing im EU-Parlament verweigert. Die Begründung dafür liegt in ihrer vorangegangenen politischen Tätigkeit in ihrem Heimatland. Diese lässt sich mit den Grundsätzen der Europäischen Union nicht vereinen, oder es bestehen Abhängigkeiten, die eine Funktionsausübung als EU-Kommissar verunmöglichen. Es würde der Politik und dessen Glaubwürdigkeit guttun, sich hier ein Beispiel zu nehmen und den angehenden Spitzenpolitiker und Repräsentanten unseres Staates auch einer zusätzlichen, ergänzenden Beurteilung zu unterziehen.
Franz Peer, Linz
Erschienen am Mo, 30.9.2019
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