Die EU-Kommission hat Österreichs und Polens Regierung mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gedroht. Dabei geht es um den Familiennachzug von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern, die selbst außerhalb der Europäischen Union leben. Diese Menschen würden von bestimmten Rechten ausgeschlossen, kritisierte die Behörde in Brüssel.
Die Freizügigkeitsrichtlinie verpflichte die EU-Mitgliedstaaten, den Familienangehörigen von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern die Einreise sowie den Aufenthalt zu erlauben und zu erleichtern. Nach EU-Recht hätten diese Familienangehörigen dann die gleichen Rechte wie nahe Familienangehörige wie Ehepartnerinnen, Ehepartner und Kinder, hieß es. Die Kommission teilte mit, Österreich und Polen bereits 2011, 2024 und im März 2025 verwarnt zu haben. Familienangehörige, die selbst nicht in der EU leben, sollen in beiden Ländern von bestimmten Rechten ausgeschlossen sein und nicht die richtigen Aufenthaltsdokumente erhalten.
Österreichs Regierung hat nun zwei Monate Zeit, zu antworten, und Maßnahmen zu ergreifen. Andernfalls könnte der Fall vor dem Gerichtshof in Luxemburg landen.
Familiennachzug vorübergehend gestoppt
Wie berichtet, hat Österreichs Regierung im Sommer den Familiennachzug von Asylwerberinnen und Asylwerbern überhaupt für ein halbes Jahr gestoppt. Ausnahmen gibt es etwa für Kinder und Jugendliche, die im Herkunftsland keine Bezugsperson mehr haben, und für Personen mit guten Deutschkenntnissen.
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