Die Staatsanwaltschaft Wien hat einen bereits rechtskräftigen Strafantrag wegen Vorbereitung eines Verbrechens durch Sprengmittel (Paragraf 175 Strafgesetzbuch) eingebracht.
„Damit sind wir meilenweit vom Vorwurf entfernt, mein Mandant hätte einen terroristischen Anschlag auf die Botschaft geplant“, meinte Verteidiger Roland Friis am Mittwoch. Das Ganze sei „ein Sturm im Wasserglas“, das von der Anklagebehörde angenommene Verbrechen allenfalls „in der Vorstufe geblieben“. „Der Mann bestreitet nach wie vor entschieden, dass er der Botschaft etwas Böses antun wollte“, betonte Friis.
Hauptverhandlung im Februar
Unterdessen wurde die Hauptverhandlung auf den 21. Februar fixiert. Bis dahin bleibt der 42-Jährige jedenfalls in U-Haft - seine Haftbeschwerde hat das Wiener Oberlandesgericht (OLG) als unbegründet zurückgewiesen. Im Fall eines Schuldspruchs drohen dem gebürtigen Bosnier, der zuletzt in Tulln gelebt hatte, sechs Monate bis maximal fünf Jahre Haft.
Rucksack vor der Botschaft deponiert
Der Mann hatte vor der Botschaft einen mit zwei Handgranaten, Sprengstoff, Zündschnüren und Nägeln gefüllten Rucksack deponiert, wobei er den Inhalt nach Angaben seines Verteidigers „abgeben“ wollte. Fest steht, dass der 42-Jährige zuvor wiederholt Kontakt mit der US-Vertretung hatte. Man soll ihm sogar ein Treffen in der Botschaft angeboten haben, was er jedoch ablehnte. Er schlug stattdessen den Franz-Josefs-Bahnhof vor, woraus der Verteidiger ableitet, dass der Beschuldigte niemals im Sinn hatte, vor bzw. in der Botschaft eine Bombe zu zünden.










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