Im Oktober 1998 nach den ersten großen Verlusten hatte Flöttl von der BAWAG den Betriebsmittelkredit "Ophelia" erhalten. Bei einer Vorstandssitzung am 26. Oktober 1998 hatte sich lediglich der damalige BAWAG-Vorstand Christian Büttner gegen die Vergabe weiterer Mittel an Flöttl ausgesprochen. "Zum Zeitpunkt der Geldannahme konnte ich nicht sicher sein, dass ich das zurückzahlen kann", gestand Flöttl ein. "Das tut mir sehr leid". Tatsächlich hat Flöttl den Kredit nicht zurückgezahlt.
"Ich war mir ursprünglich keiner Schuld bewusst", meinte Flöttl nun, über die Feiertage habe er sich aber jetzt alles noch einmal überlegen können und habe erkannt, dass sein Verhalten betreffend des Kredits "Ophelia" nicht korrekt gewesen sei. Von dem Kredit habe er 34 Mio. Dollar für Verbindlichkeiten seiner Firma Ross Capital, etwa Bonus-Zahlungen an seine Mitarbeiter, ausgegeben. Dass er mit den verbliebenen 56 Mio. Dollar den Kredit innerhalb eines Jahres zurückverdienen hätte können, "war mehr als unwahrscheinlich", erläuterte Flöttl. Der Kredit war ursprünglich mit 80 Mio. Dollar bemessen, wurde dann aber von der BAWAG auf 90 Mio. Dollar aufgestockt. Das Geld wurde über die BIF in Dublin an Flöttl überwiesen.
Drittes Teilgeständnis im BAWAG-Prozess
Damit ist Flöttl nun bereits der dritte Angeklagte im BAWAG-Prozess, der seine Verantwortung von "nicht schuldig" auf teilschuldig ändert. Ende November 2007 hatten dies bereits Ex-BAWAG-Generaldirektor Johann Zwettler und Ex-BAWAG-Aufsichtsratspräsident Günter Weninger getan. Ein "umfassendes" und "reumütiges" Geständnis ist vom Gericht - im Falle einer Verurteilung - bei der Strafbemessung als Milderungsgrund zu werten. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
Glaubt das Gericht den Angaben Flöttls, so wäre er wegen Beitrags zur Untreue, der mitangeklagte Ex-BAWAG-Vorstand wegen Untreue zu verurteilen. Würde das Gericht den Angaben Flöttls zum Wissensstand des BAWAG-Vorstands nicht glauben, so wäre Flöttl wohl wegen Betrugs zu verurteilen, hieß es von Seite eines Juristen. Denn dann hätte er ja den Kredit angenommen, obwohl er an einer Rückzahlung zweifelte. Zwar liege die Strafdrohung sowohl bei Betrug als auch bei Untreue bei dieser Schadenshöhe bei bis zu zehn Jahren Haft. Eine Beitragstäterschaft zur Untreue könne aber möglicherweise etwas geringer bestraft werden als eine Haupttäterschaft bei Betrug, so der Experte.
Enthaftungsantrag Elsners ohne Erfolg
Ein neuerlicher Enthaftungsantrag Elsners ist vom Schöffengericht abgelehnt worden. Durch die eineinhalbmonatige Unterbrechung der Hauptverhandlung im BAWAG-Prozess sei eine Verzögerung eingetreten und Elsner müsse enthaftet werden, argumentierte dessen Anwalt Wolfgang Schubert. Außerdem liege bei seinem zweimal operierten älteren Mandanten der Haftgrund der Fluchtgefahr nicht vor. Die Verfahrensdauer bewege sich in angemessenem Rahmen, erläuterte Richterin Claudia Bandion-Ortner: "Ich glaube nicht, dass wir uns den Vorwurf machen lassen müssen, dass wir trödeln". Elsner sitzt als einziger der neun Angeklagten seit Mitte Februar 2007 in Untersuchungshaft.
Schuberts Anwalt stellte eine Reihe von neuen Beweisanträgen auf Ladung neuer Zeugen und Vorlage von Dokumenten. Sollte das Gericht dem stattgeben, droht der von der Richterin angepeilte Urteilstermin 8. Februar ins Wanken zu kommen. Am Donnerstag wird der Sachverständige Fritz Kleiner sein Gutachten zur Handelstätigkeit Flöttls und seiner Geschäftsbeziehungen zur BAWAG präsentieren. Das Gutachten wird mit Spannung erwartet, da laut Flöttl zahlreiche Unterlagen seiner Firma einem Computercrash zum Opfer gefallen seien. Auch habe er die Unterlagen über die verlustreichen Spekulationsgeschäfte nicht aufbewahrt.
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