Mit zunehmender Höhe steigt die Intensität der UV-Strahlung - pro 1.000 Höhenmeter um rund 20 Prozent. Zudem reflektieren Schnee und Eis das Licht und verstärken die Einwirkung um bis zu 90 Prozent. Wer seine Augen nicht vor dieser Strahlung schützt, riskiert dem Berufsverband zufolge ernsthafte Schäden an Hornhaut und Netzhaut. Vor allem die kurzwellige UV-B-Strahlung schädige die Hornhaut und die Bindehaut.
Beschwerden erst nach zwölf Stunden
In schweren Fällen kann sogar die äußerste Hornhautschicht zerstört und abgelöst werden, so dass die darunter liegenden Nervenenden frei liegen. Die Folge sind starke Schmerzen, Tränenfluss und extreme Lichtempfindlichkeit sowie ein Fremdkörpergefühl im Auge. "Leider spürt der Betroffene von dieser Beeinträchtigung der Hornhaut zunächst gar nichts", sagt Dieter Schnell, Leiter der Sportophthalmologie im Berufsverband. "Manchmal treten die starken bis extremen Beschwerden erst nach acht bis zwölf Stunden auf."
Sofortmaßnahme: Kühlung
Als Sofortmaßnahme hilft dann die Kühlung der Augen mit einem feuchten Tuch sowie Abdunklung. Der Besuch beim Augenarzt - gegebenenfalls auch beim augenärztlichen Notdienst - ist empfehlenswert. Wenn sich die Beschwerden nach einigen Stunden ohne Behandlung nicht bessern, ist der Gang zu dem Fachmediziner unbedingt anzuraten.
Guter UV-Schutz wichtig
Bei der Wahl der Skibrille sollte man darauf achten, dass sie rundum eng anliegt, damit auch von den Seiten keine Strahlen die Augen treffen können. Ein guter UV-Schutz ist zwar wichtig, aber keineswegs selbstverständlich: Ein Bericht der Stiftung Warentest ergab, dass jede dritte Skibrille nicht hundertprozentig vor UV-Strahlung schützt.
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