Das Duo hatte sich nach einer Zechtour vom Schnarchen und "vom Gestank" des Obdachlosen, der in einer Fahrradbox lag, gestört gefühlt und ihn deshalb aufgeweckt. Als Walter K. die alkoholisierten Angreifer beschimpfte, traten die beiden auf seinen Oberkörper ein - so lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Nachdem das Opfer auf allen Vieren heraus gekrochen war, sollen sie erneut losgeschlagen haben.
Walter K. erlitt schwere Verletzungen an der Milz, Rippenbrüche und stark blutende Wunden im Gesicht. Er starb an einem durch die Schläge hervorgerufenen Lungenödem.
Angeklagte 31 Mal vorbestraft
Die beiden Angeklagten machten am ersten Prozesstag (Vorsitz: Richterin Ilona Mozes) im August widersprüchliche Angaben. Der 22-Jährige gestand ein, er hätte dem Mann ein paar Tritte gegen Füße und Bauch abgegeben. Ihm ins Gesicht geschlagen und einen Schubs von hinten versetzt, so dass der Obdachlose auf den Betonboden stürzte, hätte dann allerdings seine Bekannte. Die 31 Mal vorbestrafte Sozialhilfeempfängerin beteuerte aber, sie habe mit strafbaren Handlungen nichts zu tun. Augenzeugen haben den Vorfall jedoch bestätigt.
Die 52-Jährige legte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein, der 22-Jährige erbat Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.










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