Laut Gerhard Sedlacek, dem Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Pölten, gelte es allerdings zu klären, ob es sich um vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzung gehandelt habe. Der 19-Jährige ist der Freund der 25-jährigen Mutter und wurde bereits angezeigt, als die Verletzungen entdeckt worden sind. Er bestreitet, vorsätzlich gehandelt zu haben. Die Blessuren seien „beim Spielen“ passiert.
Die Vierjährige klagte einen Tag nach dem Vorfall im Kindergarten über Schmerzen am Oberschenkel. Betreuerinnen entdeckten dann unter einem Verband eine Brandwunde. Das Kind wurde wie seine beiden Schwestern im Alter von drei und sechs Jahren ins Krankenhaus St. Pölten gebracht und dort untersucht. Den Ärzten zufolge wies auch die Sechsjährige Verletzungen auf.
19-Jähriger darf Mutter und Kinder unter Aufsicht besuchen
Mittlerweile sind die Mädchen aus dem Spital entlassen und mit ihrer Mutter in einem Mutter-Kind-Haus in St. Pölten untergebracht worden. Die 25-Jährige lebt vom leiblichen Vater der Mädchen getrennt. Mit dem 19-Jährigen ist sie offenbar nach wie vor liiert.
Der 19-Jährige befindet sich auf freiem Fuß, erläuterte Sedlacek, und dürfe das vierjährige Mädchen in dem Mutter-Kind-Haus in St. Pölten auch besuchen. „Aber unter Aufsicht von einem Sozialarbeiter“, hieß es. Die 25-Jährige wie ihre drei Töchter werden vorerst in der Einrichtung bleiben, „Damit sich die Situation stabilisiert“. Für die Alleinerziehende und die Kinder soll dann eine „nachhaltige und dauerhafte Lösung“ gefunden werden.
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