Sozialminister Buchinger hatte am Rande des Sozialausschusses unmissverständlich klargemacht, dass er der von Teilen der ÖVP geforderten Amnestieverlängerung und Aufhebung der Vermögensgrenze nicht nachkommen wird. Eine Verlängerung der Ausnahmeregelung wäre "schädlich" - dies hätten auch zahlreiche Vertreter von Betroffenen klargemacht, so Buchinger.
Die Volkspartei blies daraufhin zum Sturm auf den Minister. Bereits vor Beginn des Sozialausschusses hatte der ÖVP-Seniorenbund in der Früh eine Demonstration vor dem Parlament abgehalten, um Buchinger zur Verlängerung der Amnestie zu bewegen. "Stopp SPÖ-Pflegechaos" und "Buchinger verweigert Hilfe" war auf Transparenten der rund 600 Teilnehmer zu lesen. ÖVP-Seniorenchef Andreas Khol lobte die ÖVP-regierten Länder Vorarlberg und Niederösterreich, die den Verzicht auf die Einkommensgrenze angekündigt haben.
Pröll und Sausgruber drohen mit Klagen
Scharfe Attacken ritten auch die Landeshauptleute aus diesen beiden Bundesländern. Laut Vorarlberger Landesregierung soll Buchinger nicht bereit sein, die Förderungs-Finanzierung bei einem Wegfall der Vermögensgrenze zu übernehmen. Niederösterreichs Landeschef Pröll pochte daraufhin auf die Einhaltung des "Pakts im Finanzausgleich" und kündigte an, Niederösterreich werde sich "rechtliche Schritte offen halten". Auch Vorarlbergs Landeschef Sausgruber stellte eine Klage gegen den Bund in Aussicht. "Wenn man uns provoziert, wissen wir uns zu wehren. Und Buchinger hat uns provoziert". Am einfachsten wäre freilich, "der Sozialminister würde sich an Vereinbartes halten".
Buchinger besteht auf Vermögensgrenze
Auf eben diese Vereinbarung verwies daraufhin Buchinger. Denn laut 15a-Vertrag mit den Ländern bedürfe es eben einer Sondervereinbarung, sollte ein Land jene im Paktum festgeschriebene Vermögensgrenze von 5.000 Euro (laut neuer Richtlinie 7.000 Euro) überschreiten oder weglassen wollen. Ein einseitiges Aufheben der Grenze durch die Länder dürfe es aber nicht geben. An die vereinbarte Übernahme von 60 Prozent der Förderkosten will sich das Sozialministerium halten - allerdings brauche es eben Sondervereinbarungen.
Außer in Niederösterreich und Vorarlberg dürfte die Vermögensgrenze bei 7.000 Euro bleiben. Pflegebedürftige, die das Fördermodell in Anspruch nehmen wollen, müssen demnach ihr Vermögen bis zu einer Grenze von 7.000 Euro verwerten, erst dann kommen sie in den Genuss der Förderung. Diese liegt bei Betreuung durch eine selbstständige Person bei maximal 225 Euro, Angestellten-Verhältnisse werden mit bis zu 800 Euro gefördert. Nicht verwertet werden müssen Güter für den täglichen Gebrauch (etwa eine Eigentumswohnung).
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