„Der Fall ist sehr aufklärungsbedürftig“, sagte der renommierte Strafverteidiger Manfred Ainedter am Montag. Seinem Eindruck zufolge sei „schlampig und in die falsche Richtung“ ermittelt worden. Dass auf Basis dessen ein Verdächtiger zu Unrecht eineinhalb Jahre in U-Haft saß, „passt ins Bild der derzeitigen Wiener Polizei“, so Ainedter, der für „Konsequenzen auf Führungsebene“ eintritt.
Konsequenzen gefordert
Der Anwalt des „falschen“ Mörders, Peter Philipp, hat bereits am Freitag angekündigt, er werde über den Weg der Amtshaftung für seinen Mandanten Haftentschädigung geltend machen. Bei der Staatsanwaltschaft Wien ist man der Ansicht, dass dem 39-Jährigen eine solche wohl auch zusteht. Die Anklagebehörde kündigte außerdem an, die Vorgangsweise der ermittelnden Beamten jetzt auf Amtsmissbrauch zu überprüfen. „Wir haben eine Protokollabschrift der Verhandlung beantragt, werden uns das genau ansehen und behalten uns weitere Schritte vor“, so Behördensprecher Gerhard Jarosch.
Für die involvierten Polizeibeamten gibt es vorerst allerdings keine dienstrechtlichen Konsequenzen, allerdings untersuche das Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) „unter Hochdruck“ den Fall, wie am Montag bekannt gegeben wurde. Sollte sich herausstellen, dass nicht den Gesetzen entsprechend ermittelt wurde, kündigte der Wiener Landespolizeikommandant Mahrer „sofortige Konsequenzen“ an. Die Polizei werde dann, „wie bereits einige Fällen in den vergangenen Monaten gezeigt haben“, rasch und mit Nachdruck reagieren.
Haftentschädigung
Die Höhe der Haftentschädigung bemisst sich hierzulande an Richtsätzen, wie sie die Judikatur für Schmerzensgeldansprüche vorsieht. Bei „leichten Schmerzen“ würden dem Mann 100 Euro pro im Gefängnis verbrachten Tag zustehen, womit man insgesamt auf über 54.000 Euro käme. Zusätzlich könnte der 39-Jährige mit einer entsprechenden „Nachbesserung“ rechnen, wenn gesundheitliche Beschwerden, Einzelhaft oder versäumte Familienfeste nachgewiesen werden können.
Die Republik Österreich gibt sich bei der Haftentschädigung übrigens vergleichsweise recht „knausrig“. Die Richtsätze des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) sind durchschnittlich doppelt so hoch.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.