15 Monate später wurde bei dem Mann ein in der Zwischenzeit bereits "weit fortgeschrittenes Krebsleiden" diagnostiziert, schreibt das Magazin "Profil". Mittlerweile wurden die Abläufe - so ein Sprecher der Wiener Gebietskrankenkasse als Spitalserhalter - geklärt: "Das Krankenhaus hat völlig richtig gehandelt." Es sei eine tragische Verkettung von Zufällen gewesen.
Jan Pazourek von der WGKK: "Der Patient ist selbst Arzt. Er hat sich ein Haus gebaut. Als er zum ersten Mal im Spital war, hat er ganz korrekt die Grundbuch-Adresse seines neuen Hauses angegeben." Bei einer ihm verordneten Untersuchung mittels Magnetresonanz und einer Darmspiegelung sei ein Polyp entdeckt und abgetragen worden. Die Gewebeuntersuchung hätte auf ein Karzinom hingedeutet. Also wollte das Spital den Patienten benachrichtigen.
Adresse hat sich geändert
Pazourek: "In der Zwischenzeit hatte die Gemeinde, in der der Mann wohnt, für das neu gebaute Haus eine Postadresse vergeben." Da diese nun plötzlich anders als die ursprüngliche Grundbuchadresse war, sei der Brief nie angekommen. Es gebe also kein Verschulden des Spitals. Warum der Mediziner nicht eventuell nachgefragt habe, wo denn sein Befund bleibe, war ungeklärt. Das Wiener Krankenanstaltengesetz schreibt nicht explizit vor, dass die Verständigung eines Patienten "nachweislich" - also zum Beispiel eingeschrieben - erfolgen muss.










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