Der Angeklagte hatte den Minderjährigen aus dem Bezirk Innsbruck-Land über einen Internet-Chat kennen gelernt. Der Bub gab an, dem Mann damals schon sein Alter mitgeteilt zu haben. In der Innsbrucker Wohnung des Deutschen sei es dann im Sommer 2005 zwei Mal zum Oralverkehr gekommen.
Deutscher leugnet Oralverkehr
Der Dresdner erklärte, dass er das wahre Alter des Buben nicht gewusst habe. Allerdings sei ihm klar gewesen, dass er nicht 18 Jahre alt sein könne. Er habe ihn auf 15 Jahre geschätzt. Er habe eine „Neigung zu jüngeren Burschen“ und sei inzwischen auch freiwillig einmal wöchentlich in einer Therapie, die ihm helfen solle, diese „Schwelle nicht mehr zu überschreiten“. Zum Oralverkehr sei es mit dem Buben nicht gekommen.
Richter Peter Friedrich wertete die lange Unbescholtenheit des Angeklagten seit seiner Verurteilung in Deutschland vor über zehn Jahren und seine Therapie als mildernd. Allerdings gehe er von einem bedingten Vorsatz aus. „Sie müssen es zumindest ernsthaft für möglich gehalten haben, dass der Bub noch keine 14 Jahre als ist“, sagte er.










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