Arm aufgeschnitten

Selbstmord drei Stunden vorm Gerichtstermin

Österreich
22.11.2007 17:40
Drei Stunden vor einer Berufungsverhandlung wegen der Vergewaltigung an einem 14-jährigen Mädchen hat der 29-jährige Schwerverbrecher Deniz Aktas am Donnerstag in seiner Zelle in der Justizanstalt Salzburg offenbar Selbstmord verübt. Aktas hatte sich noch um 6.12 Uhr über die Notrufanlage beim Nachdienst gemeldet und wies zwei Schnittwunden am linken Unterarm auf. Der Häftling, der im Frühjahr mit seiner spektakulären Flucht aus der Christian-Doppler-Klinik großes Aufsehen erregt hatte, wurde in das nahe gelegene Unfallkrankenhaus gebracht, wo er um 7.15 Uhr starb.

Die genauen Umstände des Todes sind noch nicht geklärt. Der 29-Jährige war jedoch alleine in seiner Zelle. „Im Haftraum fanden sich keine Hinweise auf einen Selbstmord“, sagte Anstaltsleiterin Major Karin Göll. „Die Schnittverletzungen waren eher oberflächlich, er hat auch nicht viel Blut verloren. Wir haben nichts gefunden und können daher nicht sagen, womit er das gemacht hat.“ Die gerichtliche Obduktion der Leiche wurde angeordnet.

Aktas hat Essbesteck und Einwegrasierer verwenden dürfen. „Medikamente mit toxischer Auswirkung bekam er nicht, pflanzliche Beruhigungsmittel schon.“ Der Häftling, der nicht viel redete, stand in psychiatrischer Behandlung, Selbstmordgefahr habe es aber nicht wirklich gegeben, erklärte Gröll. Am 12. Oktober hatte er sich allerdings schon einmal eine Schnittwunde zugefügt.

Die ersten sechs Tage nach seiner letzten Verhaftung am 27. September wurde der von der Polizei als „sehr gefährlich“ eingestufte Verbrecher in einer videoüberwachten Zell untergebracht. Danach habe es aber keine Anhaltspunkte mehr für eine Verlängerung der gesonderten Unterbringung gegeben, betonte die Leiterin der Justizanstalt. Der Justizwachebeamte, bei dem sich Aktas heute noch per Notruf gemeldet hatte, leistete zusammen mit einem zweiten Beamten Erste Hilfe. Sie legten dem Verletzten einen Druckverband an. Mit einem Rettungswagen wurde er um 6.50 Uhr ins UKH eingeliefert.

Wachkoma vorgetäuscht - spektakuläre Flucht aus Klinik im April
Gegen den türkisch-stämmigen Deutschen waren zwölf Strafverfahren anhängig - darunter mehrere Vergewaltigungen und Raubüberfälle. Wegen seines Ablebens „ist nun das gesamte Strafverfahren gegen ihn beendet“, sagte der Sprecher des Oberlandesgerichtes Linz, Günther Winsauer kühl. Deniz Aktas hatte am 2. April dieses Jahres mit seinem Sprung aus einem Fenster der geschlossenen Abteilung der Salzburger Christian-Doppler-Klinik großes Aufsehen erregt. Der Mann verhielt sich in den Wochen zuvor ähnlich wie ein Wachkoma-Patient, konnte kaum gehen und sprechen und musste gewickelt werden. Die Vermutung lag nahe, dass er den „psychogenen Stupor“ nur vorgetäuscht hat.

Langes Sündenregister mit schweren Verbrechen
Folgende Delikte hatte die Justiz dem 29-Jährigen angelastet: zweimal Widerstand gegen die Staatsgewalt; Vergewaltigung seiner Frau im September 2003 in Obertrum; schwere Körperverletzung - er soll im April 2006 einem Besucher der Segabar am Rudolfskai Schnittwunden im Gesicht zugefügt haben; versuchte Vergewaltigung einer Frau im Bekanntenkreis im Mai 2006; Vergewaltigung am 18. Oktober 2006 - das Opfer war eine Mitarbeiterin einer Tankstelle in der Moosstraße; Nötigung im Jänner 2007, als er sich offenbar mit gezückter Pistole Zugang zu einem bereits geschlossenen Lokal in der Stadt Salzburg verschaffen wollte; versuchter schwerer Raubüberfall wieder auf die Tankstelle in der Moosstraße am 6. Februar 2007. Dabei wurde Aktas festgenommen, am 2. April gelang ihm die Flucht.

Bis zu seiner Verhaftung am 27. September soll er in der Stadt Salzburg mindestens drei Verbrechen verübt haben: zwei Vergewaltigungen und einen Raubüberfall auf eine Prostituierte. In dieser Zeit hat er als U-Boot in einer verlassenen Wohnung im Stadtteil Lehen gelebt. Der 29-Jährige wurde in Österreich und in Deutschland jeweils ein Mal verurteilt: Im Juli 2005 fasste er wegen versuchter Vergewaltigung an einer 14-Jährigen von einem Salzburger Strafgericht eine teilbedingte Haftstrafe von 18 Monaten aus. Er meldete Berufung an und tauchte unter. Dieses Verfahren sollte am Donnerstag abgeschlossen werden. Schon 1997 erhielt Aktas im deutschen Braunschweig wegen Vergewaltigung eine zweijährige, bedingte Jugendfreiheitsstrafe.

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