Der Vertragsbedienstete des Bundes war seinem Anwalt Karl-Heinz Plankel zufolge wegen der Vorwürfe zunächst verwarnt und erst Monate später mit demselben Grund gekündigt worden. Das sei so nicht möglich, zudem hätte die Schulbehörde sofort, das heißt binnen 48 Stunden, kündigen müssen, so die Begründung des Anwalts.
Sein Mandant sei zum Tatzeitpunkt der Belästigungen nicht zurechnungsfähig gewesen, sagte der Anwalt des Pädagogen gegenüber dem Rundfunk. Dem Lehrer seien in einer Diskothek K.o.-Tropfen verabreicht worden, er sei volltrunken gewesen. Im Regelfall werde der Strafrahmen bei einer Tat „im Zustand voller Berauschung“ geringer, so ein Gerichtssprecher im Radio.
Keine Chance auf Wiedereinstellung bei Verurteilung
Im Fall einer strafrechtlichen Verurteilung wäre eine Wiedereinstellung des Lehrers von vornherein ausgeschlossen. Laut Strafgesetzbuch verliert nämlich ein Beamter bzw. Vertragsbediensteter, der wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses verurteilt wird, sein Amt automatisch.
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