Nach der Wiederaufnahme der umstrittenen Karibik-Geschäfte mit Flöttl wurden die Sondergeschäfte in den Jahren 1996 und 1997 von der Innenrevision aufgrund der vom Vorstand vorgelegten Unterlagen geprüft. Krondorfer prüfte de facto nur die Geschäfte der BAWAG mit Flöttl, über die dahinterliegenden Geschäfte Flöttls wusste die Innenrevision nichts Konkretes. Die Geschäfte seien wegen der 20-prozentigen Überdeckung durch Kapital von Flöttls Seite als risikoarm dargestellt worden.
"Natürlich konnte ich nicht zu Elsner gehen und in den Tresor schauen", sagte Krondorfer im Zeugenstand. "Warum nicht?", hakte Richterin Claudia Bandion-Ortner nach. "Ich glaube, es wär' nicht gut angekommen", konterte Krondorfer. Im Tresor des damaligen Generaldirektors Helmut Elsner seien angeblich Unterlagen zu den Sicherheiten gelegen, dies habe ihm der frühere BAWAG-Generalsekretär Peter Nakowitz gesagt. Lediglich ein Papier mit persönlicher Haftung Flöttls für einen Warenkredit, der aber nie zustande gekommen war, sei bei ihm im Tresor gelegen, sonst nichts, betonte Elsner.
Kuno Frick als letzter Zeuge
Als letzter Zeuge im BAWAG-Prozess im heurigen Jahr trat dann der Liechtensteiner Treuhänder Kuno Frick jun. in den Zeugenstand. Er war Stiftungsvorstand bei den im Herbst 1998 ins Leben gerufenen Stiftungen der BAWAG, mit deren Hilfe die Flöttl-Verluste außerhalb der Bilanz gehalten und verheimlicht wurden. Der Verlust für die BAWAG betrug im Herbst 1998 laut Anklageschrift 639 Mio. Dollar, umgerechnet 7,3 Mrd. Schilling. Bis Ende 2000 summierten sich die Verluste auf 1,44 Mrd. Euro.
Mit der Gründung der Stiftungen durch die BAWAG hatte Frick jun., Direktor der TTA Treuhand in Liechtenstein, laut seiner Aussage selber nichts zu tun. Er hatte als Stiftungsvorstand zwar formell die Entscheidungsbefugnis, aber konnte nur aufgrund der Weisungen des Auftraggebers - der BAWAG - handeln.
Bei einem Treffen in Paris Anfang November 1998 mit Flöttl, dem damaligen BAWAG-Vorstand Johann Zwettler und Generalsekretär Peter Nakowitz hatte er im Namen der Stiftungen mehrere Verträge unterzeichnet. Gelesen hatte er die "Pariser Verträge" nicht. Mittels dieser Verträge wurde die Übertragung von Flöttls Vermögen - Bilder und Liegenschaften - auf die Stiftungen in Liechtenstein fixiert. Die Stiftungen wurden außerhalb der BAWAG-Bilanz geführt und nicht konsolidiert, die Verluste durch die Flöttl-Geschäfte derart verheimlicht.
Nächster Verhandlungstermin ist der 26. November.
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