Nachspiel

Pilot nach Helikopterabsturz vor Gericht

Österreich
08.11.2007 14:14
Der Absturz eines Rettungshubschraubers in St. Johann im Pongau am 25. Februar 2004 wird ein gerichtliches Nachspiel haben. Die Staatsanwaltschaft Salzburg wirft dem 47-jährigen Piloten fahrlässige Tötung sowie Körperverletzung vor. Der Beschuldigte bekennt sich laut seinem Verteidiger Rene Musey nicht schuldig. Ein Prozesstermin am Landesgericht Salzburg steht noch nicht fest.

Der Helikopter "Martin 1" der Firma Roy Knaus war an jenem Aschermittwoch kurz nach dem Start abgestürzt. Er sollte die dreifache Mutter Sylvia K. (38) nach einem Skiunfall ins Spital bringen. Die deutsche Urlauberin kam bei dem Unglück ums Leben. Notarzt, Flugretter und der Pilot wurden schwer verletzt.

Dem noch nicht rechtskräftigen Strafantrag liegt ein Bericht der Unfalluntersuchungsstelle des Verkehrsministeriums zugrunde. Darin ist von einem Triebwerksausfall und von Fehlern des Piloten die Rede.

"Sorgfaltsvorschriften eingehalten"
"Mein Mandant hat die Sorgfaltsvorschriften bei der Wahl des Flugmanövers ebenso eingehalten wie die Flugleistungsdaten des Hubschraubers", erläuterte der Salzburger Rechtsanwalt. Zudem seien technische Defekte nach Angaben der Flugunfallkommission nicht ausgeschlossen.

Während des Abhebens hatte der Pilot noch keinen Defekt bemerkt. Doch Sekunden später flog der Hubschrauber nach einer Rechtsdrehung "in einer untypische Beschleunigung" mit steil nach unten geneigter Längsachse im Sinkflug in einen abfallenden Graben ein. Danach berührte der Helikopter die beiden unteren Seile einer 30-kV-Freileitung und stürzte ab.

Vorwurf der Fehleinschätzung
Unter dem Titel "Schlussfolgerungen" nennt die Unfalluntersuchungsstelle als mögliche Ursachen ein "Nichtbeachten der ergänzenden Notverfahren und Flugleistungsdaten bei Ausfall eines Triebwerks". Weiters habe es seitens des Piloten eine Fehleinschätzung der Flugleistungen außerhalb des Bodeneffekts gegeben. Der Höhenabstand zu Hindernissen bei Ausfall "war zu gering".

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