"Wir werden in den kommenden Tagen gegen Pilz Klagen wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung einbringen", kündigte Schneiders Rechtsbeistand Michael Rami am Freitagnachmittag an.
Der Chef der Wiener Staatsanwälte versichert, es habe entgegen anderslautender Behauptungen im Juni 2006 von seiner Seite keine Intervention beim mittlerweile außer Dienst gestellten und wegen Missbrauch der Amtsgewalt in erster Instanz abgeurteilten Wiener Landespolizeikommandanten gegeben. "Weder gab es ein Schreiben noch ein mündliches Ersuchen an Horngacher, ein Verwaltungsstrafen einzustellen", stellte Schneiders Anwalt fest.
Der leitende Staatsanwalt hatte damals für das Nichtbeachten einer Stopptafel ein Strafmandat erhalten, das er offenbar nicht einfach hinnehmen wollte. Im Zuge eines Gesprächs mit Horngacher soll Schneider beiläufig darauf und auf die Chancen eines bereits konzipierten Einspruchs zu sprechen gekommen sein. Weiter sei das Thema allerdings nicht erörtert worden, betonte nun sein Anwalt. Schneider habe in weiterer Folge die Verkehrsstrafe - dem Vernehmen nach handelte es sich um 70 Euro - bezahlt.










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