"Polithure"-Posting

Glawischnig beschimpft: Keine Ermittlungen

Web
03.08.2017 20:24

Ein besonders ekelhaftes Posting gegen Ex-Grünen-Chefin Eva Glawischnig sorgt derzeit für Wirbel: Ein User hatte die frühere Bundessprecherin als "Polithure" bezeichnet, Glawischnig erstattete daraufhin Anzeige. Aber: Die Staatsanwaltschaft Linz verweigerte die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, denn der betreffende Paragraf 117, Absatz 3 des StGB sei hier nicht anwendbar, hieß es. Die Grünen fodern nun eine Verschärfung der Cybermobbing-Bestimmungen.

Unter der Meldung auf der Facebook-Seite, dass Eva Glawischnig im April wegen eines allergischen Schocks ins Wiener AKH eingeliefert worden war, hatte User Christian G. geschrieben: "Geistig gesunde und normale Menschen reagieren auf die Fratze dieser Unperson auch allergisch. Warum, fragt man sich, warum atmet dieser wandelnde Totenkopf noch unseren Sauerstoff? Wieso ist diese Polithure überhaupt noch präsent in dieser Existenz? Hinfort mit ihr, denn niemand will sie, niemand braucht sie, und niemand wird sie je vermissen, denn der hat man ins Hirn geschissen. Weg mit dem grünen Dreck!"

Glawischnig brachte das Posting zur Anzeige, wegen Verdachts der Beleidigung und Forderung einer Entschädigungszahlung in Höhe von 500 Euro. Doch die Staatsanwaltschaft Linz stellte keine Ermittlungen an. Begründung: "Mangels Vorliegens eines begründeten Anfangsverdachts einer von Amtswegen zu verfolgenden strafbaren Handlung" - oder ohne Amtsdeutsch: Für den Gesetzgeber stellt das Posting keine Beleidigung dar ...

(Bild: APA /Robert Jäger)

Grüne wollen schärfere Cybermobbing-Bestimmungen
Der grüne Mediensprecher Dieter Brosz forderte am Donnerstag erneut ein Schließen dieser Gesetzeslücke. Er sieht damit bestätigt, dass das Gesetz gegen diese Form von sexualisierter Herabwürdigung nicht ausreichend schützt. Brosz will daher für eine nochmalige Behandlung des grünen Antrags im Justizausschuss noch vor der Nationalratswahl sorgen. Zusätzlich soll eine umfassende Anfrage ans Ministerium klären, wie viele entsprechende Anzeigen es bereits gegeben hat und wie oft tatsächlich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.

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