Hohe Strafe drohen

Keine Gnade für Alko-Lenker im Advent

Tirol
24.11.2016 15:55

Im ganzen Land haben die Christkindlmärkte begonnen - und damit auch die Zeit von Glühwein und Punsch. Der Alkoholgehalt dieser beiden süßlichen Getränke wird vielfach unterschätzt: Davor warnt die Tiroler Verkehrspolizei und kündigt gleichzeitig landesweit Alkohol-Planquadrate an. Rückblick auf den Advent 2015 - da wurden bei 15.000 Alkoholtests exakt 210 Lenker erwischt.

"Die Polizei appelliert an alle Autofahrer, sich nicht alkoholisiert ans Steuer zu setzen", heißt es in einer Aussendung mit gleichzeitigem Aufruf an die Vernunft der Lenker. Auch wird bekannt gegeben, dass "die Tiroler Polizei auch heuer in der Vorweihnachtszeit eine Reihe von Alkoholkontrollen durchführen wird. Die über 240 Alkomaten und Vortestgeräte kommen dabei sowohl auf Autobahnen, Landes- als auch Gemeindestraßen zum Einsatz."

Zahlen zu Unfällen unter Alkoholeinfluss in Tirol im Monat Dezember hat auf "Krone"-Anfrage Christian Gratzer vom Verkehrsclub Österreich (VCÖ) erhoben. Demnach sind von 2010 bis 2015 bei 110 Unfällen 156 Menschen - zum Teil sogar schwer - verletzt und einer getötet (2010) worden. Alkohol am Steuer verlängert den Anhalteweg dramatisch, belegt Gratzer mit Zahlen:

  • Bei Tempo 50 hat ein nüchterner Autofahrer einen Anhalteweg von 24 Meter, ein Lenker mit 0,8 Promille einen von 35 Meter. Nach 24 Meter ist er immerhin noch 46 km/h schnell.
  • Bei Tempo 80 braucht der Nüchterne 51 Meter um zu stehen, der Alkoholisierte hingegen 69 Meter - und ist nach 51 Meter mit noch hohen 58 km/h unterwegs.

Nicht nur diese Zahlen sollten Lenker vom Alkohol abhalten, sondern auch hohe Strafen, die drohen. Neben Geld- sind bei schweren Delikten auch Freiheitsstrafen möglich. Der ÖAMTC erinnert an die Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille, für Probeführerschein-Besitzer sowie Lkw- und Busfahrer gilt 0,1 Promille.

Achtung im Ausland

Spezielle Regelungen gelten für junge Autolenker im benachbarten Bayern. Führerscheinneulinge dürfen zwei Jahre lang keinen Alkohol konsumieren - und das gilt auch für Personen, die jünger als 21 Jahre sind. Der Strafrahmen beginnt in Bayern und Südtirol bei 500 Euro, wobei sich in Südtirol zwischen 22 bis 7 Uhr die Strafe um 33 Prozent erhöht. Außerdem weist der ÖAMTC auf den Morgen danach hin - der Restalkohol ist eine ernste Gefahr.

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