Hakl muss zahlen

Verurteilungen nach versuchter Raika-Erpressung

Tirol
21.07.2016 14:29

Brisanter Prozess um die versuchte Erpressung einer Tiroler Raika: Ein "Maulwurf" (Ex-Mitarbeiter) ließ ein Liste mit 500 deutschen Kunden mitgehen. Zwei weitere Angeklagte -  darunter Ex-RLB-Chef Fritz Hakl - sollen 1 Million Euro von der Bank gefordert haben, damit die Liste nicht bei deutschen Steuerbehörden lande.

Der Drittangeklagte (50) hatte die brisante Liste beim Ausscheiden aus dem Institut einfach mitgenommen. Brisanter Inhalt waren Daten zu Kundenkonten (mit Einlagen von insgesamt 24 Millionen Euro, mutmaßlich teils Schwarzgeld). Um selbst anonym zu bleiben, übergab er den Papierstapel in einer Ikea-Tasche an einen befreundeten Steuerberater (64, Erstangeklagter), der die Informationen deutschen Steuerbehörden anbieten wollte. "Doch dann kam ich auf die unglückselige Idee, die Daten der Raika zu geben", schilderte der nunmehrige Pensionist.

2000 Euro pro Konto gefordert

Statt "geben" war aber "kaufen" angesagt: Für 2000 Euro pro Konto - also 1 Million Euro - sollte alles unter dem Teppich bleiben, die Bank sollte ohne Riesenskandal davonkommen. Bezeichnet wurde die Millionenforderung als "Bearbeitungsgebühr"! Als "Vermittler" sollte der zweitankgeklagte Hakl (73) fungieren, der dabei gefragt haben soll: "Was springt für mich heraus?" Hakl bestritt dies aber gestern, auch dass er 20 Prozent erhalten sollte. Er betonte, er habe doch nur einen (Image)-Schaden und einen medialen Wirbel vom Raika-Sektor abwenden wollen, mit dem er seit Jahrzehnten verbunden sei.

Filialchef verweigerte Zahlung und rief Polizei

Womit alle drei Angeklagten zuvor offenbar nicht gerechnet hatten: Der erpresste Raika-Filialchef bezeichnete die Daten cool als "veraltet", verweigerte jede Zahlung und rief die Polizei. Damit flog alles auf. Die nicht rechtskräftigen Urteile: Bedingte Freiheitsstrafen zwischen sechs und zwölf Monaten und unbedingte Geldstrafen in Höhe von je 240 Tagessätzen - bei Hakl satte 79.000 Euro!

Tagsatz-System entscheidet bei Strafhöhe

Die Höhe des Tagsatzes wird vom Einkommen berechnet. Und hier gab  Hakl an: "3500 Euro netto Pension und rund 100.000 Euro jährlich aus der Konsulententätigkeit".  Trotz der von Hakl genannten Schulden in Höhe von 400.000 Euro (Immobilienkredite) berechnete das Gericht eine Tagsatz-Höhe von 330 Euro. Multipliziert mit 240 ergibt dies 79.200 Euro! Dagegen kam der mitangeklagte Ex-Mitarbeiter der erpressten Raika-Filiale fast ungeschoren davon. Der 50-Jährige  fasste nach dem Auffliegen der Affäre beruflich nur mühsam  wieder Fuß. Als offenbar nur wenig beschäftigter Makler gab er sein derzeitiges Einkommen mit  "500 bis 600 Euro im Monat an". Die Folge: Die Höhe des Tagsatzes  übersteigt die Mindestsumme von 4 Euro nicht. Daher insgesamt nur 960 Euro Geldstrafe (neben einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten).

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