"Keine Tierquälerei"

Luchs geschossen: Gericht mildert Urteil ab

Tierecke
28.01.2016 10:09

Das Oberlandesgericht Linz hat das Urteil gegen eine Jägerin abgemildert, die in einem Nationalpark einen Luchs geschossen hatte. Sie wurde am Mittwoch nur wegen Schädigung des Tier- und Pflanzenbestandes schuldig erkannt, nicht wegen Tierquälerei. Die Strafe wurde von drei Monaten bedingt und 2880 Euro auf 1920 Euro herabgesetzt.

Eine Jägerin (63) wurde für den illegalen Abschuss des Tieres im Nationalpark Kalkalpen (OÖ) zu drei Monaten bedingter Haft und 2880 Euro Geldstrafe verurteilt. Diese Strafe reduzierte das Höchstgericht wegen des Wegfalls der Tierquälerei auf 1920 Euro Geldstrafe gesamt. Die 12.100 Euro Schadenersatz muss der Nationalpark auf dem Zivilrechtsweg erstreiten. Aufgeflogen ist der verbotene Abschuss übrigens durch die Prahlerei ihres Waidmanns-Gatten - bei seiner Geliebten.

Mehrere männliche Tiere verschwunden
Der Nationalpark betreibt ein Wiederansiedlungsprogramm für Luchse. In den vergangenen Jahren waren immer wieder männliche Tiere verschwunden. Gerüchte um illegale Abschüsse machten die Runde. Schließlich bekamen die Ermittler einen Tipp von einer Ex-Geliebten eines Jägers und fanden in der Tiefkühltruhe eines Präparators tatsächlich den Balg des Luchses "B7".

Frau will Luchs mit Fuchs verwechselt haben
Gegen den Jäger wurde ermittelt, schließlich gestand aber die betrogene Frau den Abschuss. Sie habe den Luchs mit einem Fuchs verwechselt. Die 64-jährige wurde wegen Schädigung des Tier- oder Pflanzenbestandes und Tierquälerei verurteilt und bekämpfte den Spruch - sowohl was die Schuld betrifft, als auch die Strafe und die Privatbeteiligten-Ansprüche.

Tierquälerei liegt laut OLG nicht vor
Das Oberlandesgericht Linz gab ihrer Berufung gegen das Ersturteil des Landesgerichtes Steyr teilweise statt: Der Senat sah den Tatbestand der Tierquälerei nicht erfüllt, weil man "gerade noch nicht" von Mutwilligkeit sprechen könne. Am Schuldspruch wegen Schädigung des Tier- und Pflanzenbestand hielt die zweite Instanz jedoch fest. Der Argumentation der Verteidigung, dass man den Bestand in ganz Europa zugrunde legen müsse, wurde nicht goutiert. Das Gericht folgte hier der Ansicht des Oberstaatsanwalts, der gemeint hatte: "Das würde ja heißen, ich kann den Luchs in Österreich völlig ausrotten, weil in Rumänien laufen noch genügend herum."

Wiederansiedelungsprojekt droht zu kippen
Die Staatsanwaltschaft hatte nicht berufen. Sie ermittelt allerdings in dem Fall noch weiter gegen den Ehemann der Verurteilten sowie gegen unbekannte Täter. Immerhin würden dem Nationalpark insgesamt noch vier weitere Luchse abgehen, so die Ermittler. Laut Nationalpark gibt es derzeit keinen Kuder - das ist der männlicher Luchs - mehr und daher sei heuer auch der Nachwuchs ausgeblieben. Ohne weitere Auswilderung sei das Projekt am Kippen.

Neuer Luchs soll ausgesetzt werden
Der Nationalpark hofft, noch vor der Ranzzeit Mitte bis Ende Februar einen neuen Luchs aus der Schweiz aussetzen zu können. Man sei mit eidgenössischen Experten in Verbindung, die einen Luchs für das Programm einfangen sollen. Da es die Quarantänestation in der Schweiz nicht mehr gebe, soll die Katze diese zwei bis drei Wochen im Alpenzoo Innsbruck verbringen, erklärte Franz Sieghartsleitner vom Nationalpark.

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